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FAQs

(oft gestellte Fragen)

Coaching
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1. Was ist ein AVGS Coaching?

Ein AVGS Coaching ist eine Form der Beratung, Begleitung und ​Unterstützung für Personen. Dabei handelt es sich um einen Aktivierungs- ​und Vermittlungsgutschein (AVGS), der von der Arbeitsagentur oder dem ​Jobcenter ausgestellt wird. Das bedeutet, dass das Coaching mit diesem ​Gutschein gefördert wird. Der AVGS wird nur an förderwürdige Personen ​ausgestellt und kann nur bei bestimmten zugelassenen Trägern eingelöst ​werden.


2. Wer kann einen Antrag auf einen AVGS stellen?

Einen Antrag auf einen AVGS, also die Förderung eines Coachings, ​können alle Personen stellen, die arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ​sind bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter. Die Ausgabe des ​AVGS unterliegt dem Ermessen der Mitarbeiter, ob dieses ​Förderinstrument für eine nachhaltige Verbesserung der Chancen am ​Arbeitsmarkt führt.


3. Erhält man einen AVGS, wenn man noch arbeitet oder befristet ​beschäftigt ist?

Ja, man kann trotz Beschäftigung oder befristeter Anstellung einen AVGS ​erhalten. Dadurch kann man als arbeitsuchend gelten und sich bereits ​während der laufenden Tätigkeit auf die Suche nach einem neuen Job ​begeben.


4. Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend?

Arbeitsuchend ist man, wenn man bereits gekündigt hat und noch in der ​Kündigungsfrist arbeitet oder wenn man aus gesundheitlichen Gründen auf ​der Suche nach einer neuen Anstellung ist. Arbeitslos ist man, wenn man ​keine Beschäftigung mehr hat und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.


5. Was kann man mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ​(AVGS) tun?

Ein AVGS kann grundsätzlich für zwei verschiedene Zwecke ausgestellt ​werden. Zum einen für die Aktivierung, wie beispielsweise ein ​Bewerbungscoaching oder Beratung für eine Existenzgründung. Zum ​anderen für die Vermittlung in eine Anstellung durch einen privaten ​Arbeitsvermittler.


6. Für wen ist ein AVGS Coaching zu empfehlen?

Ein AVGS Coaching ist grundsätzlich für alle empfehlenswert, die auf der ​Suche nach einem neuen Job sind, sich selbstständig machen möchten ​oder noch unentschlossen sind, in welche berufliche Richtung sie gehen ​möchten. Es richtet sich an verschiedene Zielgruppen, wie Arbeitsuchende, ​Berufseinsteiger, Berufserfahrene, Hochschulabsolventen, ​Ausbildungssuchende, junge Fachkräfte, Angestellte, Führungskräfte, ​Manager und Personen in verschiedenen Altersgruppen und ​Geschlechtern.


7. Kann man das AVGS-Coaching durch die Arbeitsagentur oder das ​Jobcenter finanzieren lassen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Es ist ratsam, mit dem zuständigen ​Mitarbeiter der Arbeitsagentur oder des Jobcenters zu sprechen, um ​Informationen zur Nutzung eines AVGS Coachings zu erhalten. Vor der ​Beantragung eines AVGS können Ihnen auch unsere Mitarbeiter bei der ​Beantragung behilflich sein.


8. Was können die Inhalte eines AVGS Coachings sein?

Die Inhalte eines AVGS Coachings können sehr vielfältig sein. Es zielt ​darauf ab, Menschen bei ihren beruflichen Zielen und bei der Aufbauphase ​einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. Da die Themen sehr ​individuell sind, sollten Sie in einem ersten Informationsgespräch mit uns ​besprechen, ob wir Sie bei Ihrem spezifischen Anliegen unterstützen ​können.


9. Wann kann man mit dem AVGS Coaching beginnen?

Der Start des AVGS Coachings hängt von verschiedenen Faktoren ab. ​Nach der Bewilligung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann ​das Coaching beginnen. Die Dauer bis zur Bewilligung hängt von der ​Handlungsgeschwindigkeit des zuständigen Mitarbeiters ab. ​Erfahrungsgemäß dauert es zwischen 2 und 14 Tagen.


10. Was ist ein AVGS?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine ​Fördermöglichkeit. „Aktivierung“ steht für die Möglichkeit, ein AVGS ​Coaching zu erhalten, während „Vermittlung“ die Option der Nutzung eines ​privaten Arbeitsvermittlers beschreibt.


11. Wer kann an einer Weiterbildung teilnehmen?

Eine Weiterbildung kann grundsätzlich von arbeitslosen Personen in ​Anspruch genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person ​beim Jobcenter gemeldet ist oder nicht. Das Jobcenter kann jedoch eine ​wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung der Weiterbildung spielen.


12. Wie kann ich eine Weiterbildung finanzieren lassen?

Arbeitslose, die eine Weiterbildung machen möchten, können beim ​Jobcenter einen Antrag auf Förderung stellen. Dies kann in Form eines ​Bildungsgutscheins erfolgen, der die Kosten der Weiterbildung abdeckt. ​Die genauen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten können je nach ​individueller Situation und regionalen Bestimmungen variieren. Es ist daher ​ratsam, sich persönlich beim Jobcenter zu erkundigen und die ​Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung zu besprechen.


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Mariendorfer Damm 65

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Tel: 030 – 99 54 75 11

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